Freitag, 18. Januar 2013

Lebensversicherungen kürzen Garantiezins auf 1,75 Prozent

31.03.2013:

Der Mindestzinssatz für Lebensversicherungen wird erneut herabgesetzt

Für alle Lebens- oder Rentenversicherungverträge, die nach dem 20. Dezember 2012 abgeschlossen werden oder deren Vertragsbeginn nach dem 31.03.2013 liegt, wird der Garantiezinssatz von bereits niedrigen 2% auf 1,75% gesenkt. 

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hatEnde Oktober 2012, wie erwartet den sogenannten Höchstzinssatz in der Lebensversicherung von 2,0 auf 1,75 Prozent gesenkt. Der Zinssatz wird für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung herangezogen.
"Damit wird dem seit Jahren anhaltenden Trend fallender Kapitalmarktzinsen Rechnung getragen", begründet die FMA in einer Pressemitteilung die Zinsssenkung.

Dies bedeutet, dass das schon bisher schlecht verzinste Produkt einer klassischen Lebensversicherung weiter an Attraktivität verliert. 

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